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   OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79   

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OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79 (https://dejure.org/1983,7843)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.10.1983 - 8 O 247/79 (https://dejure.org/1983,7843)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 8 O 247/79 (https://dejure.org/1983,7843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflichten gegenüber einem nach fehlgeschlagener Sterilisation geborenen und unerwünschten Kindes als Schaden; Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst bei der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs; Nichtigkeit eines ärztlichen Behandlungsvertrags wegen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Dabei vermag aber nur eine Notlage von außergewöhnlichem Gewicht, die dem Belastungsgrad der übrigen Indikation des § 218 a StGB gleichkommt, eine soziale Indikation gemäß § 218 a Abs. 2 Nr. 3 StGB zu begründen, nicht hingegen Belastungen, die üblicherweise mit einer Schwangerschaft verbunden sind, sowie vorübergehende wirtschaftliche Engpässe, bloße Verschlechterungen des Lebensstandards, Arbeitsplatz- und Wohnwechsel etc. (vgl. BVerfG NJW 1975, 573, 575 [BVerfG 25.02.1975 - 1 BvF 1/74] ; Schönke-Schröder-Eser, a.a.O. § 218 Rdn. 47; Dreher-Tröndle a.a.O. § 218 Rdn. 26; Lackner a.a.O. § 218 Anm. 6 a und b; derselbe in NJW 1976, 1233, 1237; BayObLG MDR 1978, 951).
  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Daher ist gemäß § 134 BGB , für dessen Anwendung genügt, daß der Tatbestand des Verbotgesetzes objektiv erfüllt ist, gleichgültig, ob die Parteien schuldhaft gehandelt haben (vgl. BGH NJW 1962, 1671), der von den Parteien abgeschlossene Behandlungsvertrag war nichtig und scheidet als Anspruchsgrundlage für die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche aus.
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Ebensowenig wie ein entgangener Vorteil, der nur durch eine rechtswidrige Tat hätte erzielt werden können, nicht ersetzt verlangt werden kann (vgl. Palandt-Heinrichs BGB 42. Aufl. § 252 Anm. 2; BGH NJW 1964, 1181, 1183 [BGH 21.02.1964 - Ib ZR 108/62] ; NJW 1980, 775; NJW 1981, 920, 922 [BGH 15.01.1981 - VII ZR 44/80] ; RGZ 90, 52, 64), kann ein Schadensersatzanspruch daraus hergeleitet werden, daß der Anspruchsteller einen anderen damit betraut, einen vom Gesetz verbotenen Erfolg herbeizuführen, dieser mißbilligte Erfolg aber infolge eines Fehlverhaltens des anderen nicht eintritt und dadurch vermögensrechtliche Nachteile für den Anspruchsteller eintreten.
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Ebensowenig wie ein entgangener Vorteil, der nur durch eine rechtswidrige Tat hätte erzielt werden können, nicht ersetzt verlangt werden kann (vgl. Palandt-Heinrichs BGB 42. Aufl. § 252 Anm. 2; BGH NJW 1964, 1181, 1183 [BGH 21.02.1964 - Ib ZR 108/62] ; NJW 1980, 775; NJW 1981, 920, 922 [BGH 15.01.1981 - VII ZR 44/80] ; RGZ 90, 52, 64), kann ein Schadensersatzanspruch daraus hergeleitet werden, daß der Anspruchsteller einen anderen damit betraut, einen vom Gesetz verbotenen Erfolg herbeizuführen, dieser mißbilligte Erfolg aber infolge eines Fehlverhaltens des anderen nicht eintritt und dadurch vermögensrechtliche Nachteile für den Anspruchsteller eintreten.
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Ebensowenig wie ein entgangener Vorteil, der nur durch eine rechtswidrige Tat hätte erzielt werden können, nicht ersetzt verlangt werden kann (vgl. Palandt-Heinrichs BGB 42. Aufl. § 252 Anm. 2; BGH NJW 1964, 1181, 1183 [BGH 21.02.1964 - Ib ZR 108/62] ; NJW 1980, 775; NJW 1981, 920, 922 [BGH 15.01.1981 - VII ZR 44/80] ; RGZ 90, 52, 64), kann ein Schadensersatzanspruch daraus hergeleitet werden, daß der Anspruchsteller einen anderen damit betraut, einen vom Gesetz verbotenen Erfolg herbeizuführen, dieser mißbilligte Erfolg aber infolge eines Fehlverhaltens des anderen nicht eintritt und dadurch vermögensrechtliche Nachteile für den Anspruchsteller eintreten.
  • OLG Bremen, 18.10.1983 - 1 U 221/82

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Teilurteil

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Verbundverfahren: OLG Bremen - 18.10.1983 - AZ: 1 U 221/82.
  • RG, 14.04.1917 - V 866/16

    Zeitliche Geltung des Preußischen Wassergesetzes; Recht eines Ufereigentümers zur

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.1983 - 8 O 247/79
    Ebensowenig wie ein entgangener Vorteil, der nur durch eine rechtswidrige Tat hätte erzielt werden können, nicht ersetzt verlangt werden kann (vgl. Palandt-Heinrichs BGB 42. Aufl. § 252 Anm. 2; BGH NJW 1964, 1181, 1183 [BGH 21.02.1964 - Ib ZR 108/62] ; NJW 1980, 775; NJW 1981, 920, 922 [BGH 15.01.1981 - VII ZR 44/80] ; RGZ 90, 52, 64), kann ein Schadensersatzanspruch daraus hergeleitet werden, daß der Anspruchsteller einen anderen damit betraut, einen vom Gesetz verbotenen Erfolg herbeizuführen, dieser mißbilligte Erfolg aber infolge eines Fehlverhaltens des anderen nicht eintritt und dadurch vermögensrechtliche Nachteile für den Anspruchsteller eintreten.
  • OLG Bremen, 18.10.1983 - 1 U 221/82

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Teilurteil

    Die Berufung der Klägerin gegen das Zwischen- und Teilurteil des Landgerichts Bremen vom 23.11.1982 (8 O 247/79) wird zurückgewiesen.
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